Möglicher Tipp
Nach dem Erhalt der Rechnung, können Sie diese bei Ihrer Steuererklärung als "Sonderausgaben Kinder" einreichen.
Des Weiteren können Sie bei Ihrer Kranken-kasse eine Teil-Übernahme beantragen.
Einige Krankenkassen übernehmen möglicherweise über die "Sonderangebote" einen Anteil der Rechnung. Einen Versuch ist es zumindest wert.*Keine Garantieaussage auf Teil-Übernahme der KK durch KSb Müller.
