Möglicher Tipp

Nach dem Erhalt der Rechnung, können Sie diese bei Ihrer Steuererklärung als "Sonderausgaben Kinder" einreichen.
Des Weiteren können Sie bei Ihrer Kranken-kasse eine Teil-Übernahme beantragen.

Einige Krankenkassen übernehmen möglicherweise über die "Sonderangebote" einen Anteil der Rechnung. Einen Versuch ist es zumindest wert.*Keine Garantieaussage auf Teil-Übernahme der KK durch KSb Müller.

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